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1. Verbrauchsausweis - Wohngebäude |
95,00 Euro
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Verbrauchsausweis
oder Bedarfsausweis
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) unterscheidet zwei Arten von
Energieausweisen und zwar den sog. Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beim Verbrauchsausweis wird, wie der Name schon sagt, die energetische Qualität
des Gebäudes im wesentlichen anhand der bekannten tatsächlichen Verbrauchsdaten
ermittelt. Der Bedarfsausweis kommt ohne Berücksichtigung der Verbräuche aus.
Grundlage der Berechnung sind Konstruktion und der Zustand
aller Bauteile wie Wände, Fenster, Dach usw.
Für welche Gebäude ist der Energieausweis notwendig? Der Energieausweis ist grundsätzlich für Eigentümer von
Wohnhäusern und sogenannten Nichtwohngebäuden, meist Gewerbeimmobilien,
verpflichtend, wenn das Gebäude oder Teile davon verkauft , verpachtet oder vermietet werden sollen. Für denkmalgeschützte Häuser und kleine Gebäude mit weniger als
50 Quadratmetern Nutzfläche ist kein Energieausweis nötig. Ebenso ausgenommen von der Regelung sind Gebäude, die
nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden.Auch für Bauten mit einer speziellen Nutzung ist kein
Energieausweis nötig: Hierzu zählen etwa bestimmte geringfügig beheizte
Betriebsgebäude, Ställe oder Gewächshäuser.
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Die einfachste und günstigste Alternative für Ihren Energieausweis. Die Berechungung erfolgt auf Grundlage von Verbrauchsangaben. Für alle bestehenden Wohngebäude möglich, die nach dem 1. November 1977 (Bauantrag) errichtet worden sind und für alle Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten altersunabhängig. |
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2. Bedarfsausweis - Wohngebäude |
135,00 Euro
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Der Bedarfsausweis wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) empfohlen. Der Energiekennwert wird unter Berücksichtigung des Gebäudezustandes ermittelt. Der Bedarfsausweis ist gesetzlich für alle Wohngebäude unabhängig vom Alter oder der Anzahl der Wohneinheiten zugelassen. |
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3. Verbrauchsausweis - Nichtwohngebäude |
135,00 Euro
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Der Verbrauchsausweis ist gesetzlich für alle Nichtwohngebäude unabhängig vom Alter des Gebäudes zugelassen. Sie verwenden dazu das anliegende Formular. Es sind Verbrauchsangaben für die Heizung sowie den Stromverbrauch jeweils über einen Zeitraum von drei Heizperioden erforderlich.
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4. Bedarfsausweis - Nichtwohngebäude |
nach Aufwand
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Selbstverständlich erstellen wir auch Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude nach DIN 18599. Dazu ist für die Datenaufnahme in der Regel ein Ortstermin erforderlich. Gerne unterbreiten wir Ihnen umgehend ein Komplettangebot. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. |
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