Was ist ein Nichtwohngebäude Die Energieeinsparverordnung EnEV verwendet diesen Begriff für gewerblich genutzte Gebäude in Abgrenzung zu Wohngebäuden, die wie der Name sagt, dem Wohnen dienen.
Gemischt genutzte Gebäude Wenn ein Gebäude sowohl gewerbliche Fächen als auch Wohnungen enthält, spricht man von einem gemischt genutzten Gebäude. Es kann sich dabei um ein gewöhnliches Wohn- und Geschäftshaus in zentraler Lage oder um ein Gewerbe- oder Industriegebäude mit angebautem Wohntrackt oder um andere Mischnutzungen handeln.Es
ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein Energieausweis für das gesamte Gebäude ausreicht oder ob je ein Energieausweis für den gewerblichen Teil bzw. für den Wohnteil erforderlich sind. Fragen Sie uns. Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse.
Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude immer zulässig Der
Verbrauchsausweis ist die einfachste und günstigste Variante für
einen Energieausweis. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage
von Verbrauchsdaten. Bei Nichtwohngebäuden sind Verbrauchsangaben für Heizung und Strom notwendig. Zulässig sind Verbrauchsausweise für alle Nichtwohngebäude.
Für welche Gebäude ist der Energieausweis notwendig? Der Energieausweis ist grundsätzlich für Eigentümer von
Wohnhäusern und sogenannten Nichtwohngebäuden, meist Gewerbeimmobilien,
verpflichtend, wenn das Gebäude oder Teile davon verkauft , verpachtet oder vermietet werden sollen. Für denkmalgeschützte Häuser und kleine Gebäude mit weniger als
50 Quadratmetern Nutzfläche ist kein Energieausweis nötig. Ebenso ausgenommen von der Regelung sind Gebäude, die
nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden.Auch für Bauten mit einer speziellen Nutzung ist kein
Energieausweis nötig: Hierzu zählen etwa bestimmte geringfügig beheizte
Betriebsgebäude, Ställe oder Gewächshäuser.
Rechnungsanschrift - Gebäudeadresse Bitte geben Sie die Rechnungsanschrift vollständig an. Die
Adresse des Gebäudes muss nur angegeben werden, wenn sie von der
Rechungsanschrift abweicht. Das Bundesland, in dem das Gebäude steht, ist in
jedem Fall auszuwählen.
Flächenarten Grundlage für die Ermittlung von Grundflächen und
Rauminhalten von Bauwerken bzw. Teilen von Bauwerken ist im Hochbau die
DIN-Norm 277.
Hauptnutzfläche Die
Nutzfläche wird definiert als derjenige Teil der Netto-Grundfläche, der
entsprechend der Zweckbestimmung des Gebäudes genutzt wird. Diese Nutzfläche
wird unterteilt in Hauptnutzfläche und Nebennutzfläche.
Nebennutzfläche Als Nebennutzfläche wurde der Anteil der Grundfläche
verstanden, der nicht entsprechend der Zweckbestimmung des Gebäudes genutzt
wurde. Hierzu zählten beispielsweise Nutzungen wie Fahrzeugabstellflächen,
Sanitärräume, Garderoben oder Schutzräume.
Nettogrundfläche Die Nettogrundfläche umfasst alle nutzbaren Räume eines
Gebäudes, also die Nutzfläche
+ Technische Funktionsfläche + Verkehrsfläche. Es handelt sich somit um die für
die gewerbliche Nutzung vorgesehene Fläche.
Bruttogrundfläche Zur Bruttogrundfläche zählt neben der Nettogrundflächezusätzlich noch die Konstruktionsgrundfläche.
Bereits durchgeführte
energiesparende Maßnahmen: Diese Angaben sind freiwillig und helfen
Modernisierungshinweise auf Ihr Gebäude abzustimmen. Bitte geben Sie an, welche
energiesparenden Maßnahmen bereits durchgeführt wurden. Bei erneuerbaren
Energien nennen Sie bitte unten im Feld "Bemerkungen" die Art der
erneuerbaren Energie (z.B. Solarenergie, Wärmepumpe etc.) und die Verwendung
(Heizung/Warmwasser).
Energieverbrauchsangaben Bitte unbedingt Energieträger und Einheit auswählen. Bei
den Energieverbrauchsangaben werden
mindestens 3 Heizperioden a 12 Monate oder ein Zeitraum von 36 zusammenhängenden Monaten benötigt. Die
Heizperioden sollen, wenn möglich, den Abrechnungszeiträumen der
Heizkostenabrechnung entsprechen und können jeweils zwischen 300 und 400 Tagen
lang sein. Bitte geben Sie auch die Monate der jeweiligen Heizperiode an.
Weitere Energieträger Wenn beispielsweise neben der Zentralheizung zeitweise ein Kaminofen betrieben wird, ist auch dessen Verbrauch für die Berechnung des Kennwertes relevant. Bitte geben Sie in diesem Fall den zweiten Energieträger, also Holz oder Kohle sowie die Verbrauchsmengen an. Diese Angaben machen Sie bitte im Feld Bemerkungen.
Leerstände Wenn Gebäude zeitweise ganz oder teilweise leerstehen hat dies in aller Regel auch Einfluß auf den Verbrauch. Bitte beschreiben Sie Umfang und Zeitdauer der Leerstände im Feld Bemerkungen, da das Ergebnis des
Energieausweises sonst fhlerhaft ist.
Bemerkungen: Hier können Sie gerne ergänzende Angaben oder
Erläuterungen machen insbesondere zu
zusätzlichen Energiequellen (z.B. Kamin) mit Verbrauchsangaben. Sie können das
Feld auch gerne zur Bestellung weiterer zusätzlicher Druckexemplare des
Energieausweises verwenden.
Wie wollen Sie den Energieausweis erhalten? Am schnellsten erhalten Sie den Verbrauchsausweis als
PDF-Datei zum Selbstausdrucken per Email. Gerne schicken wir Ihnen den
Energieausweis auch als Druck auf hochwertigem Papier auf dem Postwege im
knicksicheren DIN A4-Umschlag zu.
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