Wann ist ein Verbrauchsausweis zulässig Der
Verbrauchsausweis ist die einfachste und günstigste Variante für
einen Energieausweis. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage
von Verbrauchsdaten. für die Heizung und Warmwasser. Zulässig sind Verbrauchsausweise für alle bestehenden
Wohngebäude, die nach dem 1. November 1977 (Bauantrag) errichtet worden
sind. Darüber hinaus sind Verbrauchsausweise
altersunabhängig zulässig für
alle Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten.
Energieausweis für einzelne Wohnung möglich? Grundsätzlich
müssen Energieausweise gem. § 17 Abs. 3 Energieeinsparverordnung (EnEV) für
Gebäude erstellt werden; für einzelne Wohnungen ist das nicht möglich.
Gemischt genutzte Gebäude Wenn ein Gebäude sowohl gewerbliche Fächen als auch Wohnungen enthält, spricht man von einem gemischt genutzten Gebäude. Es kann sich dabei um ein gewöhnliches Wohn- und Geschäftshaus in zentraler Lage oder um ein Gewerbe- oder Industriegebäude mit angebautem Wohntrackt oder um andere
Mischnutzungen handeln.Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein Energieausweis für das gesamte Gebäude ausreicht oder ob je ein Energieausweis für den gewerblichen Teil bzw. für den Wohnteil erforderlich sind. Fragen Sie uns. Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse.
Rechnungsanschrift - Gebäudeadresse Bitte geben Sie die Rechnungsanschrift vollständig an. Die
Adresse des Gebäudes muss nur angegeben werden, wenn sie von der
Rechungsanschrift abweicht. Das Bundesland, in dem das Gebäude steht, ist in
jedem Fall auszuwählen.
Wohnfläche - Gebäudenutzfläche: Gemäß den Vorschriften der Energieeinsparverordnung
(EnEV) ist der Verbrauchskennwert im Energieausweis auf die Gebäudenutzfläche
zu berechnen. Die Gebäudenutzfläche ist größer als die Wohnfläche, da darin
rechnerisch auch alle beheizten Nebenflächen wie Treppenräume, Abstellräume,
Hobbyräume etc. enthalten sind. Die Gebäudenutzfläche wird aus
Ihren Angaben zur Wohnfläche rechnerisch ermittelt. Für die
Umrechnung ist im vereinfachten Verfahren der Faktor 1,20 vorgegeben. Bei
beheizten Kellerflächen ist bei Ein- und Zweifamilienhäuser ein Faktor von 1,35 vorzusehen. Bei beheiztem Keller
geben Sie bitte an, ob es sich um Wohnfläche, um keine Wohnfläche oder um
beides handelt.
Bereits durchgeführte
energiesparende Maßnahmen: Diese Angaben sind freiwillig und helfen
Modernisierungshinweise auf Ihr Gebäude abzustimmen. Bitte geben Sie an, welche
energiesparenden Maßnahmen bereits durchgeführt wurden. Bei erneuerbaren
Energien nennen Sie bitte unten im Feld "Bemerkungen" die Art der
erneuerbaren Energie (z.B. Solarenergie, Wärmepumpe etc.) und die Verwendung
(Heizung/Warmwasser).
Energieverbrauchsangaben Bitte unbedingt Energieträger und Einheit auswählen. Bei
den Energieverbrauchsangaben werden
mindestens 3 Heizperioden a 12 Monate oder ein Zeitraum von 36 zusammenhängenden Monaten benötigt. Die
Heizperioden sollen, wenn möglich, den Abrechnungszeiträumen der
Heizkostenabrechnung entsprechen und können jeweils zwischen 300 und 400 Tagen
lang sein. Bitte geben Sie auch die Monate der jeweiligen Heizperiode an.
Weitere Energieträger Wenn beispielsweise neben der Zentralheizung zeitweise ein Kaminofen betrieben wird, ist auch dessen Verbrauch für die Berechnung des Kennwertes relevant. Bitte geben Sie in diesem Fall den zweiten Energieträger, also Holz oder Kohle sowie die Verbrauchsmengen an. Diese Angaben machen Sie
bitte im Feld Bemerkungen.
Leerstände Wenn Gebäude zeitweise ganz oder teilweise leerstehen hat dies in aller Regel auch Einfluß auf den Verbrauch. Bitte beschreiben Sie Umfang und Zeitdauer der Leerstände im Feld Bemerkungen,
da das Ergebnis des Energieausweises sonst fhlerhaft ist.
Bemerkungen: Hier können Sie gerne ergänzende Angaben oder
Erläuterungen machen insbesondere zu
zusätzlichen Energiequellen (z.B. Kamin) mit Verbrauchsangaben. Sie können das
Feld auch gerne zur Bestellung weiterer zusätzlicher Druckexemplare des
Energieausweises verwenden.
Der Energieausweis - Mehr Transparenz für Ihre
Immobilie
Anhand einer Farbskala von "rot" bis "grün" und in Werten
von 0 bis 250 kWh/(m²*a) gibt der Energieausweis Auskunft über die energetische
Qualität der Immobilie. Eine gute Energiebilanz ist nicht nur wichtig für das
Klima und zur Schonung der Umwelt und der Ressourcen. Zunehmend ist auch
der Geldbeutel direkt betroffen.
Wie wollen Sie den Energieausweis erhalten? Am schnellsten erhalten Sie den Verbrauchsausweis als
PDF-Datei zum Selbstausdrucken per Email. Gerne schicken wir Ihnen den
Energieausweis auch als Druck auf hochwertigem Papier auf dem Postwege im
knicksicheren DIN A4-Umschlag zu.
|